Gaswarngeräte

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Tragbare Gaswarngeräte als Personenschutz


Sicherheit und Schutz für Mensch und Umwelt
Den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit und Schutz von Personal in Gefahrenzonen mit toxischen oder explosiven Gasen gerecht werdend, leisten Gaswarnsysteme als Personenschutzgeräte einen wichtigen Beitrag.

Bei Gaswarngeräten unterscheidet man generell zwischen tragbaren und festen Installationen sowie Personenschutz- bzw. Analysegeräten. Einsetzbar in allen Bereichen, in denen Gefahren durch Gaskonzentrationen auftreten können, werden diese hoch präzisen Instrumente verwendet. Hauptsächlich zum Personenschutz für Arbeiten in gefährdeten Bereichen, z.B. in Tanks, Chemikalien- und Gaslagern, Abwasser- und Frischwasseraufbereitungen, Deponien, Tiefbau und sonstigen Industriebereichen werden tragbare Gaswarngeräte verwendet, die in erster Linie ausschließlich dem direkten Schutz des Mitarbeiters vor gesundheitsgefährdenden Gaskonzentrationen dienen. Sowohl vor und während Revisions- und Wartungsarbeiten als auch während des kontinuierlichen Betriebs von Anlagen kann es zu gefährlichen Gaskonzentrationen, z.B. durch
kommen.
Ziel von transportablen Gaswarngeräten ist die Minimierung des Risikos und der persönliche Schutz des jeweiligen Mitarbeiters.

Mit dem NEOTRONICS MINIGAS 5 bietet ZELLWEGER ANALYTICS GmbH dem Markt der Sicherheitstechnik ein auf alle Belange abgestimmtes tragbares Gaswarngerät. Die neue Gerätegeneration in bezug auf die optimierte optische und akustische Alarmgebung zeichnen das Gerät gegenüber bisher verfügbaren Technologien aus. Eine gravierende Leistungssteigerung der Sensortechnik geht vor allem auf die Entwicklungskapazitäten im neuen Unternehmensverbund zurück. Herauszuheben ist die technische Leistung der Minimierung des elektrochemischen Sensors für Kohlendioxid von 40 mm auf 12 mm Durchmesser, womit gleichzeitig eine entscheidende Leistungsoptimierung, u.a. der T-90 Zeit, erzielt wurde.

Das Gerät wird entsprechend der Einsatzbedingungen mit den Sensorkombinationen
auf den entsprechenden Anwendungsfall konfiguriert, wobei zusätzlich zu den Sensoren für Sauerstoffkonzentration und brennbare Gase zwei Sensoren für toxische Gase frei wählbar sind. Der neue elektrochemische CO2 Sensor (Patentnummer 0293230) zeigt sich in der Leistung gleichwertig zur alternativ verfügbaren NDIR Technik unter Verwendung von Infrarot Sensortechnologie.

Sicherheitstechnik als Dienstleistung

In den letzten Jahren hat sich bei Anwendern von Personenschutzgeräten die Personalbesetzung deutlich reduziert, womit der Zeitdruck auch bei der Mitarbeiterunterweisung und der Instandhaltung zwangsläufig zunimmt. Zahlreiche Aufgaben werden auf Dienstleistungsunternehmen verlagert. Regelmässig und optimal gewartete Geräte tragen zum erhöhten Schutz des Mitarbeiters bei. Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Dienstleistung im Bereich der Sicherheitstechnik eine noch höhere Bedeutung zu, da Geräte einfache Handhabung vor Ort bei gleichzeitig gleichbleibender Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit kombinieren. Als Ergebnis sind vereinfachte Abläufe und die Eliminierung von Zufällen gefordert. Mit der benutzerfreundlichen, einfachen Handhabung der neuen, äußerst robusten Geräte sowie der Unterstützung im Servicebereich erfüllt das neuentwickelte Gerät die Anforderungen des Anwenders. Als wesentliche Ausstattung der neuen Gerätegeneration sind u.a. die Datenspeicherung als ‚Black Box Funktion‘ und die automatische Displayinformation bezüglich der turnusmäßig fälligen Kalibrierung des Personenschutzgeräts zu sehen. Ein benutzerfreundliches Display zeigt dem Anwender zeitgleich alle relevanten Werte der installierten Sensoren in Echtzeit an. Die automatische Aufzeichnung der letzten 40 Arbeitsstunden kann sowohl für die regelmäßige und sachgerechte Kontrolle des Geräteeinsatzes als auch für die Absicherung im Schadenfall genutzt werden. Gerade diese Version bietet dem Anwender eine erhebliche Sicherheit, da kritische Situationen über den Einsatz der Geräte nachträglich recherchiert und datentechnisch dokumentiert werden können, wobei das Gerät neben den Alarmzuständen auch die Kurzzeit- und Langzeitexposition (10 Minuten bzw. 8 Stunden) und die MAK Werte sowie die Betriebsdauer anzeigen kann. Die Gerätebedienung muss zuverlässig und einfach gestaltet sein, um dem Mitarbeiter mit minimalem Aufwand maximalen Schutz zu bieten.

Kundenservice

Persönliche Beratung als Dienstleistungspaket über die Anwendung und den Einsatz von speziellen Geräten schließen für den Anwender und Unternehmer Training mit bestehenden Geräten ebenso ein, wie eine generelle Sensibilisierung für den Sicherheitsbereich. Die bedauernswerten tödlichen Unfälle der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass erhebliche Informationsmängel bestehen, um eine klare Definition zu erarbeiten. Herstellern von Sicherheitstechnik in diesen sensiblen Bereichen des Personenschutzes kommt hieraus die besondere Verpflichtung zu, ihre umfassenden Kenntnisse weiterzugeben und die Dienstleistung der Beratung und der Schulung zu verbinden. Die regelmäßige Kalibrierung und Instandhaltung der Personenschutzgeräte stellt einen wesentlichen Teil der Beratung dar. Die T 023 (Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie) regelt für alle in Deutschland eingesetzten Gaswarngeräte, unabhängig vom Fabrikat, die Vorgehensweise. So muss ein gerätespezifischer Sachkundiger das Gaswarngerät bei einer Abweichung von ± 5% von der unteren Explosionsgrenze (UEG) neu justieren. In angemessenen Zeitintervallen sind zusätzlich u.a. die Kapazität der Energieversorgung, die Anzeige und Funktionsfähigkeit der Sensoren, die Alarmauslösung und –quittierung sowie u.a. die Einstellzeit zu prüfen und zu protokollieren. Es ist die Aufgabe des Herstellers diese Wartungsarbeiten regelkonform und nach bestem Stand der verfügbaren Technik durchzuführen. Zu diesem Zweck sollte die Kalibrierung in einem zentralen Bereich durchgeführt werden, um sowohl die Kalibrierung selbst, als auch durch einen Dauertest die Leistungskapazität aller Sensoren und der Energieversorgung des Gaswarngerätes dokumentieren und beurteilen zu können. Bei notwendiger Verfügbarkeit kann ein Gerät zur Serviceüberbrückung zur Verfügung gestellt werden. Nur in dieser Form wird der Stand erreicht, der gemäß der Eignungsuntersuchung, z.B. durch DMT bescheinigt ist. Dem Anwender wird durch diese Vorgehensweise die größtmögliche Sicherheit geboten.
Auf alle Belange abgestimmtes tragbares Gaswarngerät

Innovative Konzeption – Messung von Kohlendioxid

Weltweit schützen bereits eine Vielzahl von tragbaren Gaswarngeräten Menschen vor Gefahren. Mit der neuen Gerätegeneration steht dem Anwender ein weiter optimiertes Gerät zur Verfügung. Es folgt der Grundkonzeption, Sicherheitstechnik und Analysetechnik klar voneinander zu trennen. Bereits Mitte der neunziger Jahre wurde ein Gaswarngerät für vier Gase mit CO2 Technologie vorgestellt, was über eine unabhängige Eignungsprüfung verfügte. Mit dem Gaswarngerät der neuen Produktreihe in der 4-Gas-Konfiguration – einschließlich Kohlendioxid – werden die Bemühungen von Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungen und anderen Verbänden unterstützt, den Anwender von Gas­warntechnologie für die Kontrolle der Atmosphäre einschließlich CO2 zu sensibilisieren. Es ist inzwischen, auch basierend auf der Gerätetechnik, deutlich geworden, dass eine einfache Messung des Sauerstoffgehalts nicht ausreicht, um die Gefährdung durch Kohlendioxid auszuschließen. Nicht nur in Bereichen von Deponien, sondern auch in abwassertechnischen Anlagen, Biokompostierungsanlagen u.a. Industriezweigen sind Sauerstoffalarme häufig aufgetreten, die weitestgehend auf eine Kohlendioxidgefährung schließen lassen. Eine direkte Messung des gefährdenden Gases hat sich inzwischen in vielen Bereichen der Industrie, u.a. bei der Begehung und Revision von Schächten, Brunnenanlagen und Produktionskomplexen, durchgesetzt.

Sicherheitstechnik – Analysetechnik

Tragbare Gaswarngeräte sollten ausschließlich als Personenschutzgeräte mit fest programmierten Alarmschwellen und Sensoren ausgerüstet sein, die nicht durch Unbefugte verändert werden können. Ein Austausch darf nur mit entsprechender Sachkenntnis und technischer Ausrüstung erfolgen. Die Verwendung eines Gaswarngeräts als Instrument mit frei wählbaren Sensoren und Alarmschwellen oder zu Analysezwecken widerspricht den Forderungen nach persönlichem Schutz des Mitarbeiters. Sicherheit am Arbeitsplatz, u.a. der Einstieg und die Begehung von Schächten sowie der Aufenthalt in gefährdeten Bereichen, ist Ziel von tragbaren Gaswarngeräten. Die Kontrolle von Gasgefahren befasst sich mit einem Teilbereich der Sicherheitstechnik, wobei der Hersteller von Gaswarngeräten sowohl hochwertige Instrumente zur Verfügung zu stellen, als auch den Kenntnisstand des Kunden auf einem hohen Niveau zu sensibilisieren hat. Sicherheitstechnik zum Personenschutz muss Zufälle ausschalten und darf Kompromisse und Unklarheiten nicht zulassen und hilft Leben zu retten.

Christoph Iserloh

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Stand: 18. März 2001